Kinderfreibetrag Beantragen in Braunschweig |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. Telefon: 0531 489-0 Fax: 0531 489-224 Email: Poststelle@fa-bs-w.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Braunschweig Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. 14:00 - 17:00 Uhr
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