Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Buchholz

Buchholz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Buchholz in der Nordheide
Bgm.-A.-Meyer-Str. 5
21244 Buchholz
Deutschland

Telefon:

04181 203-0

Fax:

04181 203-4444

Email:

Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Buchholz

Finanzamt Buchholz in der Nordheide

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr, Do. 13:30 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Buchholz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Buchholz in der Nordheide prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Buchholz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Buchholz in der Nordheide kann entweder per Telefon 04181 203-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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