Kinderfreibetrag Beantragen in Buchholz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Buchholz in der Nordheide Telefon: 04181 203-0 Fax: 04181 203-4444 Email: Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Buchholz Finanzamt Buchholz in der Nordheide Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr, Do. 13:30 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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