Kinderfreibetrag Beantragen in Gifhorn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gifhorn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gifhorn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Gifhorn Telefon: 05371 800-0 Fax: 05371 800-241 Email: Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Gifhorn Finanzamt Gifhorn Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gifhorn neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
|