Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Göttingen

Göttingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Göttingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Göttingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Göttingen
Godehardstr. 6
37073 Göttingen
Deutschland

Telefon:

0551 407-0

Fax:

0551 407-449

Email:

Poststelle@fa-goe.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Göttingen

Finanzamt Göttingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Göttingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicecenter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr, übrige Bereiche nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Göttingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Göttingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Göttingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Göttingen kann entweder per Telefon 0551 407-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-goe.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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