Kinderfreibetrag Beantragen in Goslar |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Goslar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Goslar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Goslar Telefon: 05321 559-0 Fax: 05321 559-200 Email: Poststelle@fa-gs.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Goslar Finanzamt Goslar Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Goslar neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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