Kinderfreibetrag Beantragen in Hannover |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hannover-Land II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hannover-Land II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Hannover-Land II Telefon: 0511 6790-0 Fax: 0511 6790-6633 Email: Poststelle@fa-h-l2.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Hannover Finanzamt Hannover-Land II Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hannover-Land II neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
|