Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hannover

Hannover

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hannover-Land II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hannover-Land II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Hannover-Land II
Vahrenwalder Str.208
30165 Hannover
Deutschland

Telefon:

0511 6790-0

Fax:

0511 6790-6633

Email:

Poststelle@fa-h-l2.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Hannover

Finanzamt Hannover-Land II

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hannover-Land II neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hannover

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hannover-Land II prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hannover nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hannover-Land II kann entweder per Telefon 0511 6790-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-h-l2.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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