Kinderfreibetrag Beantragen in Helmstedt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Helmstedt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Helmstedt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Helmstedt Telefon: 05351 122-0 Fax: 05351 122-299 Email: Poststelle@fa-he.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Helmstedt Finanzamt Helmstedt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Helmstedt neu beantragen. Öffnungszeiten Infothek: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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