Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hildesheim

Hildesheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hildesheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hildesheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Hildesheim
Kaiserstrasse 47
31134 Hildesheim
Deutschland

Telefon:

05121 302-0

Fax:

05121 302-480

Email:

Poststelle@fa-hi.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Hildesheim

Finanzamt Hildesheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hildesheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hildesheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hildesheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hildesheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hildesheim kann entweder per Telefon 05121 302-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-hi.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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