Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Homburg

Homburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Homburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Homburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Saarland

Anschrift:

Finanzamt Homburg
Schillerstr. 15
66424 Homburg
Deutschland

Telefon:

06841 6970

Fax:

06841 697199

Email:

poststelle@fahom.saarland.de

Webseite:

www.finanzamt-homburg.de

Kinderfreibetrag Homburg

Finanzamt Homburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Homburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Homburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Homburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Homburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Homburg kann entweder per Telefon 06841 6970 oder per E-Mail poststelle@fahom.saarland.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-homburg.de

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