Kinderfreibetrag Beantragen in Homburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Homburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Homburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Homburg Telefon: 06841 6970 Fax: 06841 697199 Email: poststelle@fahom.saarland.de Webseite: www.finanzamt-homburg.de Kinderfreibetrag Homburg Finanzamt Homburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Homburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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