Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Holzminden

Holzminden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Holzminden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Holzminden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Holzminden
Ernst-August-Str.30
37603 Holzminden
Deutschland

Telefon:

05531 122-0

Fax:

05531 122-100

Email:

Poststelle@fa-hol.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Holzminden

Finanzamt Holzminden

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Holzminden neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Holzminden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Holzminden prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Holzminden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Holzminden kann entweder per Telefon 05531 122-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-hol.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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