Kinderfreibetrag Beantragen in Nienburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nienburg/Weser beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nienburg/Weser, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Nienburg/Weser Telefon: 05021 801-1 Fax: 05021 801-300 Email: Poststelle@fa-ni.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Nienburg Finanzamt Nienburg/Weser Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nienburg/Weser neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 7:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung, zusätzl. Arbeitnehmerbereich: Do. 14 - 17:00 Uhr
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