Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Northeim

Northeim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Northeim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Northeim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Northeim
Graf-Otto-Str. 31
37154 Northeim
Deutschland

Telefon:

05551 704-0

Fax:

05551 704-221

Email:

Poststelle@fa-nom.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Northeim

Finanzamt Northeim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Northeim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Northeim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Northeim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Northeim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Northeim kann entweder per Telefon 05551 704-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-nom.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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