Kinderfreibetrag Beantragen in Northeim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Northeim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Northeim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Northeim Telefon: 05551 704-0 Fax: 05551 704-221 Email: Poststelle@fa-nom.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Northeim Finanzamt Northeim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Northeim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:30 - 12:30 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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