Kinderfreibetrag Beantragen in Osterholz-Scharmbeck |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 302-0 Fax: 04791 302-101 Email: Poststelle@fa-ohz.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Osterholz-Scharmbeck Finanzamt Osterholz-Scharmbeck Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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