Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Peine

Peine

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Peine beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Peine, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Peine
Duttenstedt.Str. 106
31224 Peine
Deutschland

Telefon:

05171 407-0

Fax:

05171 407-199

Email:

Poststelle@fa-pe.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Peine

Finanzamt Peine

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Peine neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. 7:30 - 12:00, Di., Mi., Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 9:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Peine

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Peine prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Peine nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Peine kann entweder per Telefon 05171 407-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-pe.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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