Kinderfreibetrag Beantragen in Rotenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rotenburg (Wümme) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rotenburg (Wümme), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 74-0 Fax: 04261 74-108 Email: Poststelle@fa-row.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Rotenburg Finanzamt Rotenburg (Wümme) Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rotenburg (Wümme) neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Mi., Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 8:30 - 17:00 Uhr
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