Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Soltau

Soltau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Soltau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Soltau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Soltau
Rühberg 16 - 20
29614 Soltau
Deutschland

Telefon:

05191 807-0

Fax:

05191 807-144

Email:

Poststelle@fa-sol.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Soltau

Finanzamt Soltau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Soltau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Soltau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Soltau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Soltau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Soltau kann entweder per Telefon 05191 807-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-sol.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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