Kinderfreibetrag Beantragen in St. Ingbert |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert Telefon: 06894 98401 Fax: 06894 984159 Email: poststelle@fahom.saarland.de Webseite: www.finanzamt-homburg.de Kinderfreibetrag St. Ingbert Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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