Kinderfreibetrag Beantragen in Stadthagen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stadthagen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stadthagen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Stadthagen Telefon: 05721 705-0 Fax: 05721 705-250 Email: Poststelle@fa-shg.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Stadthagen Finanzamt Stadthagen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stadthagen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. und vor Feiertagen 8:00 - 12:30 Uhr, Do. 8:00 - 18:00 Uhr
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