Kinderfreibetrag Beantragen in Syke |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Syke beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Syke, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Niedersachsen Anschrift: Finanzamt Syke Telefon: 04242 162-0 Fax: 04242 162-423 Email: Poststelle@fa-sy.niedersachsen.de Webseite: www.ofd.niedersachsen.de Kinderfreibetrag Syke Finanzamt Syke Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Syke neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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