Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Winsen

Winsen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Winsen (Luhe) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Winsen (Luhe), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Winsen (Luhe)
Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen
Deutschland

Telefon:

04171 656-0

Fax:

04171 656-115 / -165

Email:

Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Winsen

Finanzamt Winsen (Luhe)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Winsen (Luhe) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Winsen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Winsen (Luhe) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Winsen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Winsen (Luhe) kann entweder per Telefon 04171 656-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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