Kindergeld Beantragen in Schnellmannshausen |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Schnellmannshausen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Schnellmannshausen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Schnellmannshausen Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Erfurt Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0361 6447 2890 Email: familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Schnellmannshausen Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Schnellmannshausen einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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