Kindergeld Beantragen in Buer in Gelsenkirchen |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Buer in Gelsenkirchen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Buer in Gelsenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Buer in Gelsenkirchen Anschrift: Familienkasse Bochum Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0234 305 1537 Email: familienkasse-nordrhein-westfalen-nord@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Buer in Gelsenkirchen Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Buer in Gelsenkirchen einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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