Kindergeld Beantragen in Bühl |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Bühl beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bühl ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Bühl Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Karlsruhe Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0721 5163 120 Email: familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Bühl Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Bühl einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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