Kindergeld Beantragen in Crossen |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Crossen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Crossen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Crossen Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Jena Telefon: 0800 4 5555 30 Fax: 03641 379 908 Email: Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Crossen Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Crossen einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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