Kindergeld Beantragen in Dorndorf-Steudnitz |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Dorndorf-Steudnitz beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Dorndorf-Steudnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Dorndorf-Steudnitz Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Jena Telefon: 0800 4 5555 30 Fax: 03641 379 908 Email: Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Dorndorf-Steudnitz Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Dorndorf-Steudnitz einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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