Kindergeld Beantragen in Castrop-Rauxel |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Castrop-Rauxel beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Castrop-Rauxel ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Castrop-Rauxel Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Recklinghausen Telefon: 0800 45555 30 Fax: 02361 904 2892 Email: familienkasse-nordrhein-westfalen-nord@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Castrop-Rauxel Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Castrop-Rauxel einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
|