Kindergeld Beantragen in Seeheim-Jugenheim |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Seeheim-Jugenheim beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Seeheim-Jugenheim ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Seeheim-Jugenheim Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Darmstadt Telefon: 0800 4 5555 30 Fax: _ Email: familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Seeheim-Jugenheim Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Seeheim-Jugenheim einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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