Kindergeld Beantragen in Frankfurt-Höchst |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Frankfurt-Höchst beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Frankfurt-Höchst ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Frankfurt-Höchst Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M. Telefon: 0800 45555 30 Fax: 069 2171 2430 Email: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Frankfurt-Höchst Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Frankfurt-Höchst einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
|