Kindergeld Beantragen in Garbsen |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Garbsen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Garbsen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Garbsen Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Hannover Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0511 919 2000 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Garbsen Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Garbsen einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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