Kindergeld Beantragen in Georgsmarienhütte |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Georgsmarienhütte beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Georgsmarienhütte ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Georgsmarienhütte Anschrift: zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Osnabrück Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0541 980 910 751 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Georgsmarienhütte Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Georgsmarienhütte einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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