Kindergeld Beantragen in Grafenau |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Grafenau beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Grafenau ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Grafenau Anschrift: zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Passau Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0851 508 617 Email: familienkasse-bayern-sued@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Grafenau Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Grafenau einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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