Kindergeld Beantragen in Aschersleben |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Aschersleben beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Aschersleben ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Aschersleben Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Nordhausen Telefon: 0800 45555 30 Fax: 03631 4620 330 Email: familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Aschersleben Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Aschersleben einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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