Kindergeld Beantragen in Jever |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Jever beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jever ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Jever Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Emden Telefon: 0800 45555 30 Fax: 04921 808 444 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Jever Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Jever einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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