zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hannover - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Laatzen

Laatzen

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Laatzen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Laatzen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Laatzen

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hannover
Brühlstr. 4
30169 Hannover
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0511 919 2000

Email:

familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Laatzen

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Laatzen einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Laatzen

Die Kindergeldkasse in Laatzen kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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