zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M. - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Bad Homburg vor der Höhe

Bad Homburg vor der Höhe

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Bad Homburg vor der Höhe beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bad Homburg vor der Höhe ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Bad Homburg vor der Höhe

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M.
Fischerfeldstr. 10 -12
60311 Frankfurt a. M.
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

069 2171 2430

Email:

familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Bad Homburg vor der Höhe

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Bad Homburg vor der Höhe einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Bad Homburg vor der Höhe

Die Kindergeldkasse in Bad Homburg vor der Höhe kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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