Kindergeld Beantragen in Neustadt am Rübenberge |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Neustadt am Rübenberge beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Neustadt am Rübenberge ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Neustadt am Rübenberge Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Nienburg Telefon: 0800 45555 30 Fax: 05021 907 1799 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Neustadt am Rübenberge Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Neustadt am Rübenberge einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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