Kindergeld Beantragen in Neustadt in Holstein |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Neustadt in Holstein beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Neustadt in Holstein ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Neustadt in Holstein Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Bad Oldesloe Telefon: 0800 45555 30 Fax: 04531 8948 80 Email: familienkasse-nord@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Neustadt in Holstein Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Neustadt in Holstein einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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