Kindergeld Beantragen in Osterholz-Scharmbeck |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Osterholz-Scharmbeck beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Osterholz-Scharmbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Osterholz-Scharmbeck Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Bremen Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0421 178 2938 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Osterholz-Scharmbeck Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Osterholz-Scharmbeck einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
|