zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hanau - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Schlüchtern

Schlüchtern

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Schlüchtern beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Schlüchtern ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Schlüchtern

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hanau
Am Hauptbahnhof 1
63450 Hanau
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

06181 672 910 453

Email:

familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Schlüchtern

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Schlüchtern einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Schlüchtern

Die Kindergeldkasse in Schlüchtern kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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