Familienkasse Schwandorf - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Schwandorf

Schwandorf

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Schwandorf beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Schwandorf ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Schwandorf

Anschrift:

Familienkasse Schwandorf
Wackersdorfer Str. 4
92421 Schwandorf
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

09431 910 149

Email:

familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Schwandorf

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Schwandorf einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Schwandorf

Die Kindergeldkasse in Schwandorf kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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