Kindergeld Beantragen in Schwedt-Oder |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Schwedt-Oder beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Schwedt-Oder ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Schwedt-Oder Anschrift: zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Neuruppin Telefon: 0800 45555 30 Fax: 03391 692 802 290 Email: familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Schwedt-Oder Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Schwedt-Oder einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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