zuständige Kindergeldkasse Nordhausen - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Sondershausen

Sondershausen

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Sondershausen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Sondershausen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Sondershausen

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Nordhausen
Hüpedenweg 52
99734 Nordhausen
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

03631 4620 330

Email:

familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Sondershausen

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Sondershausen einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Sondershausen

Die Kindergeldkasse in Sondershausen kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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