Kindergeld Beantragen in Springe |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Springe beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Springe ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Springe Anschrift: zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hildesheim Telefon: 0800 45555 30 Fax: 05121 969 306 Email: familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Springe Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Springe einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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