Kindergeld Beantragen in Waldbröl |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Waldbröl beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Waldbröl ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Waldbröl Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Bergisch-Gladbach Telefon: 0800 45555 30 Fax: 02202 9333 303 Email: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Waldbröl Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Waldbröl einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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