Kindergeld Beantragen in Waldkirch |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Waldkirch beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Waldkirch ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Waldkirch Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Freiburg Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0761 2029 500 Email: familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Waldkirch Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Waldkirch einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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