Kindergeld Beantragen in Singen |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Singen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Singen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Singen Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Villingen-Schwenningen Telefon: 0800 45555 30 Fax: 07721 209 268 Email: familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Singen Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Singen einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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