Kindergeld Beantragen in Untere Kleinmichelesmühle |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Untere Kleinmichelesmühle beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Untere Kleinmichelesmühle ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Untere Kleinmichelesmühle Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Göppingen Telefon: 0800 45555 30 Fax: 07161 9770 821 Email: familienkasse-baden-wuerttemberg-ost@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Untere Kleinmichelesmühle Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Untere Kleinmichelesmühle einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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