zuständige Kindergeldkasse Neubrandenburg - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Sponholz

Sponholz

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Sponholz beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Sponholz ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Sponholz

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Neubrandenburg
Passage 3 und 5
17034 Neubrandenburg
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0395 766 490 1122

Email:

familienkasse-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Sponholz

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Sponholz einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Sponholz

Die Kindergeldkasse in Sponholz kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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