Kindergeld Beantragen in Buchhorst |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Buchhorst beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Buchhorst ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Buchhorst Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Bad Oldesloe Telefon: 0800 45555 30 Fax: 04531 8948 80 Email: familienkasse-nord@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Buchhorst Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Buchhorst einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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