Kindergeld Beantragen in Werben |
Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Werben beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Werben ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Kindergeld / Kinderzuschlag: Werben Anschrift: zuständige Kindergeldkasse Cottbus Telefon: 0800 45555 30 Fax: 0355 4864 555 Email: familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de Webseite: www.arbeitsagentur.de
Kindergeld in Werben Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Werben einkommensunabhängig gezahlt. Kinder bis 18 Jahre Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt. Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn: - das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist Kinder über 18 Jahre Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de Öffnungszeiten Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse
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